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Welche Massnahmen-Staffelung gibt es?

Auch wenn Bewirtschaftungsmassnahmen vorab nicht konkretisiert werden, ist klar, dass diese in vier Phasen ausgerollt würden:

  1. Sparappelle

  2. Einschränkung oder Verbote nicht zwingend benötigter Geräte und Anlagen

  3. Kontingentierungen

  4. Netzabschaltungen für einige Stunden

Diese Stufen gibt das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung im entsprechenden Faktenblatt wieder. Klar ist, dass Strom-Kontingentierung und vor allem Netzabschaltungen als absolut letztes Mittel dienen und nach Möglichkeit vermieden werden.